R-Logitech S. A. M.-Anleihen

Schlechte Nachrichten für Anleihe-Gläubiger der R-Logitech S.A.M. mit Sitz in Monaco:

Laut Pressemitteilung vom 26.6.2024 der R-Logitech S.A.M., eine der führenden internationalen Hafeninfrastrukturbetreiber und Logistikdienstleister im Rohstoffsektor, deren Hauptgeschäftsbereiche das Hafen– und Terminalmanagement sowie Speziallogistik sind, wurde das Quorum für die Abstimmung der Anleihe-Gläubiger über die Anleihe 2018/2024 erreicht, wobei die Gläubiger den Beschlüssen zugestimmt hätten, die auf Basis eines allgemeinen Transaktionsrahmens mit einer ad hoc-Gruppe von Gläubigern durch Gegenanträge initiiert worden seien.

Die Abstimmung, die vom 22.6.2024 0:00 Uhr bis 24.6.2024, 24 Uhr ohne Versammlung stattfand, habe das erforderliche Quorum mit 54,45 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags der Inhaber ihrer 2018/2024-Schuldverschreibungen (ISIN: DE 000A3LJCA6) erreicht. Im Rahmen der erforderlichen qualifizierten Mehrheit seien insbesondere dahingehende Beschlüsse gefasst worden, dass die Anleihebedingungen in § 5  in punkto Fälligkeit, Rückzahlung, vorzeitige Rückzahlung aus steuerlichen Gründen, geändert wurden. Außerdem wurde der Ausgabe von Bezugsrechten zur Zeichnung neuer Schuldverschreibungen gegen Zahlung eines Ausgabebetrages zugestimmt.

Mit dieser Beschlussfassung über die Anleihe 2018/2024 sei ein wichtiger Schritt für eine Konsensual-Refinanzierung der Gesellschaft und der R-Logitech-Gruppe eingeleitet worden, um die Transaktionen unter den in den Abstimmungsunterlagen dargelegten Rahmenbedingungen durchzuführen.

Es wurde auch angekündigt, dass die Abstimmungsunterlagen für die Schuldverschreibungen 2022/2027 (ISBN: DE 000A3K73Z7) voraussichtlich in Kürze veröffentlicht würden.

Per ad hoc-Mitteilung vom 7.6.2024 hatte die R-Logitech Gläubigerversammlungen für die bestehenden Anleihen einberufen, um die Laufzeit zu verlängern und die Fortsetzung des eingeleiteten Verkaufsprozesses für die Beteiligung an die Thaumas N. V. sicherzustellen. Die Inhaber ihrer bestehenden 10,250 %-Schuldverschreibungen i.H.v. 254 Mio. € (zuvor 200 Millionen €) mit Fälligkeit am 24.6.2024 („die Schuldverschreibungen 2024“) (ISIN: DE 000A19W VN8) und der  10,25 % Schuld-Verschreibungen i.H.v. 50 Mio. € mit Fälligkeit 2027, die von R-Logitech S. A. („RL Finance“), die von der Gesellschaft garantiert werden (ISIN : DE 000A3K73Z7) (Schuldverschreibungen 2027, zusammen „Die Schuldverschreibungen“) um unter anderem die Laufzeit der Schuldverschreibungen 2024 um zwei Jahre zu verlängern und die Bedingungen beider Schuldverschreibungen dahingehend zu ändern, dass sie nur noch aus dem Nettoerlös des Verkaufs der Thaumas- Aktien anteilig getilgt werden und nicht mehr zu ihren Nennbeträgen zurückgezahlt werden sollen. In Anbetracht dessen sollen die Schuldverschreibungen nicht mehr verzinslich sein. Gemäß den Bedingungen der Schuldverschreibungen 2024 wurde die Investmentbank Lazard zum M & A -Berater ernannt, und ein M&A-Prozess eingeleitet, um die Beteiligung des Unternehmens an Thaumas zu verkaufen.

Um die Kosten der weiteren Umsetzung und des Abschlusses des eingeleiteten M&A-Prozesses  (Transaktions– und Restrukturierungskosten) zu decken, sollte eine weitere Anleihe mit einem Nominalwert von 15 Millionen € („New Money Instrument“) und einem 2,5 MOIC durch die RL Holding S. A. begeben werden, die den beiden bestehenden Schuldverschreibungen im Rang vorgehen wird. Das New Money Instrument wird ebenfalls aus dem Nettoerlös des Verkaufs der Anteile an der Fa. Thaumas zurückgezahlt. 

Die Aufteilung des Nettoerlöses zwischen den bestehenden Schuldverschreibungen und dem New Money Instrument erfolgt nach einem Wasserfall, wobei das New Money Instrument zuerst ausgezahlt wird und der verbleibende Erlös zwischen den bestehenden Anleihegläubigern (anteilig zwischen den beiden Schuldverschreibungen), dem New Money Instrument, der Emittentin (zu einem geringen Teil zur Sicherung der Unternehmensfortführung) und bestimmten bestehenden Anleihegläubigern, die die vollständige Platzierung des neuen New Money Instruments garantiert haben, aufgeteilt wird. Im Hinblick auf diese Struktur in dem Zahlungsablauf sei das Unternehmen von einer ad hoc-Gruppe von Anleihegläubigern angesprochen worden, die etwa 30 % der Anleihen des Unternehmens besitzen. Es habe sich dabei um die größte der Emittentin bekannte Gruppe von Anleihegläubigern gehandelt, die einen Vorschlag unterbreitet habe, der in den Bedingungen enthalten sei, die als Abstimmungsvorschläge veröffentlicht werden sollten. Für diese Änderung seien Beschlüsse der Inhaberschuldverschreibungen erforderlich, sodass die Gesellschaft alle Anleihe-Gläubiger zu einer Abstimmung ohne Versammlung für beide Schuldverschreibungen gemäß § 18 des Schuldverschreibungsgesetzes (SCHVG) einlud. Die Einladung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Zudem wurde in der ad hoc-Mitteilung rüber informiert, dass sich das Unternehmen parallel dazu in abschließenden Verhandlungen mit zwei Finanzierungsplänen über die Refinanzierung oder Ablösung der besicherten Mezzanine-Fazilität auf der Ebene seiner Tochtergesellschaft R-Logitech S. A., Luxemburg, befindet, die am 24.6.2024 fällig wird und einen ausstehenden Betrag (Nominalwert und kapitalisierte Zinsen) von ca. 125 Millionen € aufweise. Die Mezzanine-Fazilität ist durch die Anteile an R-Logitech S. A. und die 53-%igen Anteile an Thaumas N. V. besichert.

Anleger, die sich nicht an dem New-Money-Instrument beteiligen, laufen Gefahr, erhebliche Verluste bei ihrer Altanleihe zu erleiden. Die Kosten für die New-Money-Anleihe sind immens, den Zeichnern werden Renditen von über 200 % innerhalb eines Jahres versprochen. Da die New-Money-Anleihe vorrangig gegenüber den alten Anleihegläubigern bedient werden, ist anzuzweifeln, ob die Beschlüsse für die Alt-Anleihe-Gläubiger vorteilhaft sind. Insbesondere ist fraglich, ob ein geregeltes Insolvenzverfahren für die alten Anleiheinhaber nicht die bessere Alternative gewesen wäre.

Betroffene Anleger sollten sich dringend an die Kanzlei Mattil & Kollegen wenden, um weitere rechtliche Schritte prüfen zu lassen

KatjaFohrer

Ansprechpartnerin

Katja Fohrer
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: fohrer@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-42
Fax: +49 89 242938-45


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