Peter Mattil

Peter Mattil - Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sekretariat:

Frau M. Engelhardt
 
Tel: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25

 Tätigkeitsschwerpunkte

RA Mattil war bereits mehrfach als  Sachverständiger im Bundestag/Finanzausschuss und hat Stellungnahmen zu den folgenden Gesetzentwürfen abgegeben:

  • 26.04.2021
    Anhörung als Sachverständiger im Bundestag-Finanzausschuss am 26.04.2021 zu dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“
  • 19.04.2021
    Anhörung als Sachverständiger im Finanzausschuss am 19.04.2021 zu dem Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz (BT-Drucksache 19/27410)
  • 28.10.2020:
    Anhörung als Sachverständiger am 28.10.2020 im Bundestag/Finanzausschuss zu dem Gesetz zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor.( BT Drcks 19/22786 , Umsetzung RLen EU 2019/878 und EU 2019/879 )
  • 28.10.2020:
    Anhörung als Sachverständiger im Bundestag-Finanzausschuss zu dem RisikoreduzierungsG ( RiG) , BT-Drucksache 19/11943
  • 27.5.2020:
    Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BAFin , BT-Drucksache 19/188861, Öffentliche Anhörung am 27.5.2020
  • 08.4.2019:
    Anhörung als Sachverständiger im Finanzausschuss am 8.4. 2019 zur Umsetzung der EU-ProspektVO und anderer Finanzmarktgesetze.
    Anhörung zum Brexit und Pfandbriefen
  • 13.6.2018:
    Öffentliche Anhörung zur EU-Prospektverordnung ( BT-Drucksache 19/2435 ).
  • 17.5.2017:
    Öffentliche Anhörung zu der Einführung eines "Finanz-TÜV", BT-Drucksache 18/9709
  • 26.04.2017:
    Öffentliche Anhörunng zur Umsetzung der EU- Richtlinie 2015/2366, BT-Drucksache 18/11495; weitere Informationen finden Sie hier...
  • 08.03.2017:
    Öffentliche Anhörung zu dem 2. FinanzmarktnovellierungsG, BT Drucksache 18/10936; weitere Informationen finden Sie hier...
  • 14.03.2016:
    Öffentliche Anhörung zu dem Finanzmarktnovellierungsgesetz, BT Drucksache 18/7482
  • 11.01.2016: 
    Öffentliche Anhörung zu dem Umsetzungsgesetz OGAW, BT-Drucksache 18/6744
  • 16.03.2015:
    Öffentliche Anhörung zu dem Kleinanlegerschutzgesetz, BT-Drucksache 18/3994
  • 19.05.2014
    Öffentliche Anhörung im Bundestags-Finanzausschuss am 19.05.2014 zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes“.
  • 3.03.2013:
    Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU (AIFM-Umsetzungsgesetz-Kapitalanlagengesetzbuch) BT-Drucksache 17/12294.
    Die entsprechenden Stellungnahmen der Kanzlei Mattil an den Finanzausschuss können bei der Kanzlei angefordert werden.
  • 28.03.2012:
    Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes (BT-Drucksache 17/8684)
  • 6.07.2011:
    Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (BT-Drucksache 17/6051)
  • 1.12.2010:
    Öffentliche Anhörung zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz(BT-Drucksache 17/3628)
  • 1.07.2009:
    Öffentliche Anhörung zu dem Thema "Grauer Kapitalmarkt" (BT-Drucksache 16/13402)
  • Gesetzentwurf BT-Drucks 19/18794 Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagendienstleister
    Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater sollen künftig zentral von der BaFin beaufsichtigt werden. Die Übertragung der Aufsicht erfolgt durch die Aufhebung der bisher geltenden Vorschriften in §§ 34 f und 34 h der Gewerbeordnung sowie der Finanzanlagenvermittlungsverordnung. Die inhaltlichen Anforderungen bleiben weitgehend unverändert und werden in einen neuen Abschnitt 11 a des WpHG überführt. Für Finanzanlagendienstleister wird die Möglichkeit geschaffen, sich vertraglich gebundener Dienstleister zu bedienen. Für Vertriebsgesellschaften, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen oder sich selbständiger Finanzdienstleister mit eigener Erlaubnis bedienen, gelten höhere gesetzliche Anforderungen bei der Erlaubnis und Organisationspflichten sowie eine grundsätzliche jährliche Prüfungspflicht. Die Prüfung der übrigen Finanzdienstleister wird künftig nicht mehr in festen Intervallen, sondern flexibel und risikoorientiert durchgeführt. Zudem ist vorgesehen, dass die BaFin verstärkt Prüfungen mit eigenem Personal durchführt.

    Der Finanzausschuss des Bundestages wird zu dem Gesetzentwurf am 27.05.2020 eine Anhörung von Sachverständigen durchführen. Zu den eingeladenen Sachverständigen gehört auch RA Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Peter Mattil aus München, der auch eine schriftliche Stellungnahme abgeben wird.

    Die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin ist umstritten. Durch die Anhörung will der Gesetzgeber Betroffenen und Verbraucherschützern die Möglichkeit zur Diskussion eröffnen.
    Berichterstattung aus Ausschuss und Plenum

Interessenschwerpunkte

Beruflicher Werdegang

Studium an der LMU München; seit 1988 als Rechtsanwalt zugelassen; Mitglied im Deutschen Anwaltverein, in der Zentrale für GmbH (Otto Schmidt), in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Börsenrecht im DAV, in der Deutsch-Schweizerischen Juristenvereinigung und in der Deutsch-Französischen Juristenvereinigung. 

Mitglied im Deutschen Anwaltverein - Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied im Rechtsforum für Finanzdienstleistungen e. V.

Ehrengerichtsvorsitzender des Verbands Financial Planning Standards Board Deutschland e. V. (fpsb) seit 1.1.2013 (www.fpsb.de)

Veröffentlichungen

1. Aufsätze

2. Loseblattwerke

  • Herausgeber und Autor des Kommentars "Das neue HGB in der betrieblichen Praxis", Forum-Verlag, Merching, Loseblattsammlung mit drei jährlichen Ergänzungslieferungen
  • Autor des Loseblattwerks "Das neue Kontroll- und Transparenzgesetz - Geforderte Prüfungen und Berichte, Risikomanagement zur Unternehmenssicherung, Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung", Forum-Verlag, Merching.

3. Sonstiges

Die Kanzlei in den Medien

Vgl. auch Juve-Handbuch 2006/2007 bis 2014/1015 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil & Kollegen als führende Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt und u. a. wie folgt beschrieben: "Häufig empfohlene Kanzlei für Kapitalanlegerschutz, die unter Wettbewerbern als 'aufstrebend' und 'sehr gut qualifiziert' gilt." 

Siehe auch:
Wirtschaftswoche v. 20.04.2009: Immer gut beraten – Die WiWo-Top-Kanzleien
Capital 07/2008: Wo Anleger qualifizierten Rechtsrat finden und 
Wirtschaftswoche v. 14.04.2008: Der Jäger: Peter Mattil

Sprachen

Englisch, Französisch

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